Nach dem Ende der Zinsbindung verschenken Bauherren oft bares Geld.
Beim Weiterführen der Baufinanzierung nach dem Ende der Zinsbindung verschenken viele Kreditnehmer bares Geld. Oft wird der Kredit bei derselben Bank verlängert, obwohl die Konkurrenz günstigere Angebote bietet.
Mit ein Grund dafür ist die weitverbreitete Meinung , dass wieder neue Kosten entstehen und erneut der Gang zum Notar erforderlich ist, um die als Sicherheit dienenden Grundschulden auf die neue Bank umzuschreiben.
In der Praxis ist dies in aller Regel aber nicht unbedingt erforderlich. Mit dem Abschluss der Anschlussfinanzierung bei der neuen Bank kann diese ermächtigt werden, eine „Grundschuldabtretung" zu veranlassen. So können bestehende Grundschulden von Bank zu Bank weitergereicht werden, ohne dass der Kreditnehmer beim Notar erscheinen muss. Nur wenn neue Grundschulden einzutragen sind, weil die Neufinanzierung höher als der bisherige Kredit ist, muss dieser Akt vom Immobilienbesitzer beim Notar bestätigt werden. Bei der Anschlussfinanzierung ist der Regelfall eher umgekehrt, weil ein Teil des Darlehens zurückgezahlt ist. Die neue Bank benötigt daher meist keine zusätzlichen Grundschulden, sondern hat bei den bestehenden Sicherheiten sogar einen Puffer.