Vermietetes Immobilieneigentum ist eine von mehreren Arten, Vermögen zu bilden. Im Vordergrund steht die Überlegung, einen Sachwert zu schaffen, dessen Wertbeständigkeit zu erwarten ist, bei dem Wertsteigerungen wirken können und der eine angemessene Rendite verspricht:
Der Immobilieneigentümer muss den geschaffenen Sachwert also verwalten und erhalten, d.h. Geld investieren, um Wertbeständigkeit und u. U. Wertverbesserung zu erreichen.
Tipp:
Am Anfang einer Vermögensbildung steht die Ansammlung von Geldvermögen. Als dann sollte dessen Anlage in Immobilieneigentum erwogen werden. Weiterhin sollte Geldvermögen gebildet werden, um so im Wege eines Nachsparprozesses geschaffenes Immobilieneigentum entschulden oder aber einfach und schnell eine sonstige Anlage, tätigen zu können.
Mit am Immobilieneigentum gesichertem Kredit kann zwar schnell, jedoch zu Lasten der Rendite, Geld realisiert werden. Schwieriger wird es aber, wenn zu einer Anlage Kapital benötigt wird, das nur durch Verwertung der Immobilie unter Beachtung der steuerlichen Spekulationsfrist nach Anschaffung erlangt werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von vermietetem Immobilienbesitz. Die Wertungen sind unterschiedlich.
1. Immobilienfonds
Die einfachste Form der Anlage ist der Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds. Hier können schon kleinere Beträge - unter 100 DM - angelegt werden. Bei dieser Anlageform muss sich der Anleger nicht um die Verwaltung kümmern und kann das angelegte Geld breit streuen. Der offene Immobilienfonds hat den Vorteil, dass Anteile ständig erworben und zurückgegeben werden können. Wegen dieses Anlageflusses sind laufende Neuanlagen durch den Immobilienfonds möglich, wodurch die Überalterung des Bestandes vermieden wird. Beim geschlossenen Immobilienfonds werden Anteile für bestimmte Objekte erworben. Der Fonds wird geschlossen, wenn die erforderlichen Mittel zusammen sind. Bei dieser Konstellation sind die Anteile schwer verwertbar, weswegen Wertverluste nicht auszuschließen sind.
2. Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus kann zwar auch vermietet werden, das ist aber die Ausnahme, denn es wird grundsätzlich zur Eigennutzung geschaffen. Die Miete muss wegen der aufwendigeren Nutzungsmöglichkeit gegenüber einer Mietwohnung relativ hoch liegen. Wer diese Miete zahlen kann, wird es vorziehen, in eigengenutztes Wohneigentum zu investieren.
3. Zweifamilienhaus
Eine günstigere Variante gegenüber dem Einfamilienhaus ist das Zweifamilienhaus oder das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Hier kann die 2. Wohnung wie eine solche in einem Mehrfamilienhaus vermietet werden. Es hat nicht nur der Eigentümer aus steuerlicher Sicht, sondern auch der Mieter Vorteile, weil er nicht anonym wohnt und die Wohnung sich meist in einer besseren Wohnlage befindet. Der Vermieter bzw. Eigentümer kann 2 Ziele kombinieren, nämlich die sofortige Eigennutzung einer Wohnung und mit Hilfe der Mieteinnahmen die schnellere Kapitalbildung für die ei-gengenutzte Wohnung.
4. Mehrfamilienhaus
Beim Mehrfamilienhaus stehen im Vordergrund: Entweder rein steuerliche Überlegungen. Teils bestehen noch Möglichkeiten der Förderung des Mietwohnungsbaues, damit fallen anfänglich für eine gewisse Zeit Verluste an, die mit anderen positiven Einkünften saldiert werden können, oder vorhandenes Geldvermögen aus den eingangs erwähnten grundsätzlichen Überlegungen in Sachvermögen umzuwandeln, wobei ebenfalls steuerliche Überlegungen eine Rolle spielen können. In beiden Fällen sind Investoren vorwiegend Institutionen wie z.B. Versicherungen oder freie Berufe, bei denen auch der Gedanke der Altersvorsorge bestimmend ist.
5. Eigentumswohnung
Für die Eigentumswohnung gelten im wesentlichen die gleichen Gesichtspunkte wie bei der Investition im Miet-Wohnungsbau. Als Investoren kommen aber vorwiegend Privatpersonen in Betracht, deren Einkommens Verhältnisse die Investition nur in diese Anlageform erlauben. Rendite und Steuersubventionen bewirken, sich im Ergebnis Wohneigentum zur Eigennutzung zu schaffen. Die Vermietung ist daher nur eine Durchgangsstation.
Da die Zielrichtung bei Vermietung von Wohneigentum je nach Wohnform unterschiedlich sein kann, ist es sinnvoll, vor einer Investition in Wohneigentum zur Vermietung zu prüfen, welche Wohnform die zweckmäßigste ist. Hierbei sind u. a. die Einkommensverhältnisse, das Eigenkapital, eine Wertsteigerung, die Inflationsrate, die Vermietungsmöglichkeiten und ein Renditevergleich mit anderen Anlageformen (z. B. Wertpapiere) zu berücksichtigen.
Bei der Investition in vermietetes Wohneigentum muss noch folgendes beachtet werden:
Der Standort der Immobilie hat Einfluss auf die Rendite und auf etwaige Wertsteigerungen. Randlagen ohne ausreichende Infrastruktur sind für den Mieter kostenträchtiger als Wohnlagen mit naher Anbindung an kulturelle Veranstaltungen, Einkaufszentren und Ausbildungsstätten. Die Vermietung ist daher schwieriger, und die Renditeerwartungen sind geringer.
Ein ebenfalls nicht zu unterschätzender Faktor sind die Mietverhältnisse. Die Regeln über die Begründung eines Mietverhältnisses, die Anpassung der Miete an veränderte Umstände, über den Ausgleich der Umlagen und insbesondere über die Auflösung eines Mietverhältnisses mit den vielfachen Schutzbestimmungen, können u. a. für institutionelle Investoren ein Anlagegeheimnis sein. Meist können sie die für die Investition notwendige Miete nicht in voller Höhe erzielen. Der Ausgleich findet über steuerliche Vorteile statt. Damit werden die Mieten teilweise zu Lasten der Rendite subventioniert.